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Kosten & Preise


Ergotherapie ist ein Heilmittel und muss vom Arzt verordnet werden.

Gesetzlich Versicherte:

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Rezeptgebühr von 10,00€
(keine Praxisgebühr!)
und zusätzlich 10% der Behandlungskosten selbst tragen, sofern sie keinen Befreiungsausweis für das aktuelle Jahr haben. Wir sind als therapeutische Praxis mit dem Einzug dieser Zuzahlung beauftragt und haben diese an die jeweilige Krankenkasse weiterzuleiten.

Dieser Eigenanteil ist bei uns nach dem Abschluss der Heilmittelverordnung zu leisten. Die jeweiligen Sätze werden von den Krankenkassen festgelegt und sind im Sozialgesetzbuch V geregelt.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit, ebenso Versicherte, die über eine Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse verfügen (Befreiungsausweis).

Privat Versicherte:

Die Abrechnung von Patienten der privaten Krankenversicherungen erfolgt über eine Honorarvereinbarung zwischen dem Privatversicherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter und unserer Praxis.